Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung: 01. August 2022)

Das Forum Wissen hat den Anspruch, ihren Webauftritt entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefrei bedeutet, dass Informationen auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar sind.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Wofür gilt diese Erklärung?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.forum-wissen.de. Informationen zur Barrierefreiheit der Ausstellungen finden Sie hier.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 größtenteils vereinbar.

Wir sind bemüht, die bekannten Probleme so zeitnah wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

In Ausnahmefällen sind bei Bildern keine oder nicht ausreichend beschreibende Alternativtexte vorhanden.

Dabei handelt es sich allerdings im Normalfall um Bilder, die eine ergänzende illustrierende Aufgabe haben und relevante Informationen zusätzlich in Text-Form im Kontext des Bildes übermittelt werden. Dennoch arbeiten wir daran, auch die fehlenden oder unvollständigen Alternativtexte schnellstmöglich zu überarbeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. August 2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).

Kontakt und Feedback

Wenn Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit melden möchten, nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

E-Mail: webmaster@uni-goettingen.de

Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Tel.:+49 511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Web: www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de